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Mittwoch, 12. September 2012

Burnout - Das Gefühl von Ohnmacht - Mobbing und Bossing


Ein Symptom des Burnouts ist ein Gefühl von Ohnmacht, Ausgeliefertsein und Resignation.(1) Jeder Burnoutpatient erlebt seine Situation als eine gefühlte Ohnmacht. Er sieht sich den Gegebenheiten ausgeliefert. Das Burnout-Syndrom lässt sich als existenzielle Verzweiflung beschreiben. Das Gefühl von Ohnmacht ist mit einer generellen Hoffnungslosigkeit gepaart. Das Leben scheint sinnlos, Suizidgedanken kommen und werden zum Teil auch umgesetzt.(2) Das Empfinden von Hilflosigkeit gegenüber der Situation ist eine Frage der Macht. Es gibt keine Ohnmacht, ohne eine Macht, die ohnmächtig macht.
Im Zentrum von Sao Paulo leben um die 5000 Kinder auf der Strasse. Egal ob die Behörden oder Hilfsorganisationen immer wieder die Kids von der Strasse holen. Es gelingt nicht die Zahl zu reduzieren. Die gesellschaftliche Misere ist der Grund dazu. In anbetracht dieser Realität empfindet der Mitarbeiter eine Ohnmacht gegenüber den Gegebenheiten. Der engagierte Mitarbeiter einer NGO erlebt die Kids der verzweifelten Situation ausgeliefert. Sein Einsatz erscheint ihm hoffnungslos. Ohne die Lösung der gesellschaftlichen Gegebenheiten ist keine Veränderung möglich. Solche Situationen führen leicht zum Burnout. Macht wird von irgendjemand ausgeübt. Es gibt immer Verantwortliche, welche an den Zuständen Gewinne machen.
Schwieriger ist es jedoch, wenn die Macht, die Ohnmacht verursacht eine Person ist. Ein Vorgesetzter, der seine Mitarbeiter nicht bevollmächtigt, macht sie ohnmächtig. Macht führt nicht automatisch zur Ohnmacht. Gefühlte Ohnmacht gegenüber einem Vorgesetzten hat in der Regel mit Machtmissbrauch zu tun. An jedem zweiten Mobbingfall ist der Chef beteiligt. Für Opfer von "Bossing" sind die Folgen schwerwiegend. Wer vom Chef gemobbt wird, hat nichts zu lachen. Das Bossing (Mobbing von oben) ist deshalb schlimm, weil der Betroffene meist keine Chance hat, der Zwickmühle zu entkommen.(3) Das Burnout  ist die logische Konsequenz.
Bossing geschieht oft mit Androhungen und Schikanen. Typisch ist die Verweigerung von Informationen. Das Mittel der Kontrolle beim Bossing ist die Angst. Empfindet der Untergebene Angst, ist er manipulierbar. Beim Bossing muss man davon ausgehen, dass der Vorgesetzte ein Persönlichkeitsproblem hat. Die "bossenden" Chefs fühlten sich von starken Mitarbeitern bedroht. Die eigenen Interessen der Führunskräfte stehen im Vordergrund.(4)
Da es dem „bossenden“ Vorgesetzten um seine persönlichen Interessen geht und nur darum, ist ihm das Wohl des Unternehmens egal. Es geht ihm nur darum sich selber zu promoten. Er baut seine Machtposition weiter aus und eliminiert alle, die ihm dabei im Wege sein könnten. Die Betriebe „bossenden“ Vorgesetzten besitzen spitzenorientierte Machtstrukturen. Es wird keine menschenoriente Führung praktiziert und es mangelt an Teamkommunikation. Zahlreiche Bossing-Opfer sind kreativ und fleissig und werden ohne Selbstverschulden plötzlich zu Sündenböcken und Blitzableitern für die Frustration des Chefs.(5)
Der Frankfurter Arbeitspsychologe und Mobbing-Forscher Dieter Zapf stellt fest: Wenn in einem Unternehmen systematisch gemobbt wird, zeugt das von schlechtem Management.(6) Ein Unternehmen stinkt wie beim Fisch, vom Kopf her. So nehmen die Vorgesetzten einen unrühmlichen Spitzenplatz in Sachen Mobbing ein: Fast 40 % aller Fälle von Mobbing gehen ausschließlich auf ihr Konto. Weitere 10% der Vorgesetzten verlassen sich nicht nur auf die eigenen Mobbingqualitäten, sondern verbunden sich mit den Kollegen des aus - geguckten Opfers.(7)
Geschieht in einem Unternehmen Mobbing, muss der Arbeitgeber handeln.(8) Nach dem Arbeitsrecht muss ein Arbeitgeber auf eine Beschwerde wegen Mobbings reagieren. Sonst machen Sie sich wegen verletzter Fürsorgepflicht strafbar.(9) Das Mobbingopfer hat Anspruch auf Schadensersatz, beispielsweise für Arztkosten, Verdienstausfall, sowie einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Wird die Geschäftsführung über Mobbingvorfälle informiert, ist diese zum Handeln verpflichtet. Handelt dieses nicht, so ist das Unternehmen für die Folgen voll verantwortlich. Kommt es bei Bossing zu einem Burnout und dem Unternehmen ist die Verletzung der Fürsorgepflicht nachzuweisen, dann kann das Unternehmen auf Grund des Arbeitsschutzgesetzes wegen grober Fahrlässigkeit angeklagt werden.(10) Mobbing und Bossing ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, welches im Grundgesetz jedem Menschen garantiert wird.(11) Kommt es bei einem Mobbing- oder Bossingopfer zu einem Suizid, könnte eine Klage wegen Körperverletzung mit Todesfolge dazu kommen.
Bossing ist häufig in Hilfsorganisationen zu finden. Besonders in idealistisch ausgerichteten Organisationen und in Kirchen ist Bossing häufig. Burnout bei bei Pastoren hat häufig mit Mobbing zu tun. Eine systematische Stimmungsmache gegen einen Geistlichen, beginnt oft  bei den Kirchenvorständen. Wenn es zu Konflikten mit einem Pastor kommt, ist es nicht einfach, diesen los zu werden. In verschiedenen Fällen wurde eine systematische Diskreditierung initiiert, welche die pastorale Arbeit unmöglich machte. Diese Art von Mobbing ist nur schwer zu bekämpfen. Die übergeordneten Vorstände und Leitungen sind oft blind dafür: „Was es nicht geben darf, gibt es nicht.“ Deswegen werden Mobbingvorwürfe totgeschwiegen und Mitarbeiter versetzt oder wegen fehlender emotionaler Belastbarkeit ausgemerzt.Alle hoffen, das der betreffende sich nicht wehrt.
Ohnmacht ist ein Gefühl, welches ein Burnout begleitet. Das Gefühl des hilflosen Ausgeliefertseins lässt den Burnoutpatienten eine tiefe Frustration empfinden. Verzweiflung wird zum bestimmenden Lebensgefühl. Zorn und Wut gegen die ihn dominierende Macht entwickelt sich. Durch das Gefühl von Ohnmacht entsteht eine Hilflosigkeit, welche die Wut nicht gegen die despotische Macht richtet, sondern gegen sich selbst. Selbstzweifel, Selbstanklagen führen zu einem Verlust der Selbstachtung. Depressionen sind die logische Konsequenz. Dabei liegt bei dem Burnoutpatienten keineswegs eine emotionale Energielosigkeit vor. Diese ist nur nicht nach außen gerichtet, sondern gegen sich selbst und wirkt somit selbstzerstörend. Der Suizid wird so zum einzigsten Ausweg aus dem Dilemma.


(6) http://www.zeit.de/karriere/beruf/2010-03/mobbing-bossing-chef (10.9.2012) 
(7) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Wenn aus Kollegen Feinde werden …Der Ratgeber zum Umgang mit Mobbing, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund, 2010
(8) Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
(10) BAG Urteil vom 27.11.1985 – 5 AZR 101/84 – AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 93, BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, BAG AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 83 BGB § 611 Fürsorgepflicht BAG BB 1977, 1401; BAG 7, 267 [271, 272] = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG AP Nr. 78 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht
(11) Bundesrepublik Deutschland: Ausfertigungsdatum: 23.05.1949; I. Die Grundrechte - Art 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. - Art 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Indiese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

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